Corona - Update-Verlauf



Corona - Update-Verlauf

Update (02.03.23):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach der Verordnung d
es Landes Niedersachsen vom 28.02.23 sind ab 1. März 2023 die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmenie (für den Sportbetrieb)
aufgehoben.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand


Update (14.04.22/2.12.22):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach der aktuellen Verordnung d
es Landes Niedersachsen sind die coronabedingten Einschränkungen für den Sportbetrieb aufgehoben, somit sind auch die Hygienemerkblätter nicht mehr notwendig, aber möglich. Allgemein gibt es weiter folgende Empfehlungen:

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Jeder Trainer/Ül kann für seine Sportgruppe strengere Regeln festlegen (z. B. 3G oder 2G), falls diese aufgrund der Inzidenz und/oder der Sportart erforderlich sind.
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt weiter gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand


Update (25.03.22):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung
und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen möglich. Siehe Hygienemerkblatt des Landkreises Friesland/KSB. 
Wichtig: Die Regelungen gelten auch für alle Übungsleitenden. Es gibt keine Ausnahmen.
Jeder Trainer/Ül kann für seine Sportgruppe strengere Regeln festlegen (z. B. 3G oder 2G), falls diese aufgrund der Inzidenz und/oder der Sportart erforderlich sind.
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt weiter gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand



Update (26.02.22):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung
und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit von der Warnstufe möglich. Es gilt  für jeglichen Sport im Außen- und Innenbereich (Sporthallen/Hallenbad) grundsätzlich die 3G-Regel (also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene oder negativ Getestete). Siehe Hygienemerkblatt des Landkreises Friesland/KSB. Die wichtigsten Punkte lauten:
  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen/draußen ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel erlaubt.
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel erlaubt. 

Wichtig: Die 3G- Regelungen gelten auch für alle Übungsleitenden. Es gibt keine Ausnahmen!
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand





Update (19.02.22):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung
und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit von der Warnstufe möglich. Es gilt weiter bis einschließlich 23. Februar 2022 die Winterruhe, d. h. für jeglichen Sport im Außen- und Innenbereich (Sporthallen/Hallenbad) grundsätzlich die 2Gplus-Regel (also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus jeweiligen Negativ-Test oder Booster). Siehe Allgemeinverfügung des Landkreises vom 25.11.21 und mehr im Hygienemerkblatt des Landkreises Friesland/KSB. Die wichtigsten Punkte lauten:
  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen/draußen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt. Bei mindestens 10qm/Person 2G.
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt. Bei mindestens 10qm/Person 2G.

Wichtig: Die 2Gplus- und 2G- Regelungen gelten auch für alle Übungsleitenden. Es gibt keine Ausnahmen!
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand



Update (17.01.22):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung
und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit von der Warnstufe möglich. Es gilt weiter bis einschließlich 2. Februar 2022 die Winterruhe, d. h. für jeglichen Sport im Außen- und Innenbereich (Sporthallen/Hallenbad) grundsätzlich die 2Gplus-Regel (also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus jeweiligen Negativ-Test oder Booster). Siehe Allgemeinverfügung des Landkreises vom 25.11.21 und mehr im Hygienemerkblatt des KSB. Die wichtigsten Punkte lauten:
  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen/draußen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt. Bei mindestens 10qm/Person 2G.
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt. Bei mindestens 10qm/Person 2G.

Wichtig: Die 2Gplus- und 2G- Regelungen gelten auch für alle Übungsleitenden. Es gibt keine Ausnahmen!
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand


Update (21.12.21):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung
und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit von der Warnstufe möglich. Es gelten ab Sonntag, den 12.12.21 für jeglichen Sport im Innenbereich (Sporthallen/Hallenbad) die 2Gplus-Regel (also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus jeweiligen Negativ-Test oder Booster) sowie im Außenbereich ohne Nutzung von Duschen die 2G-Regel. Siehe Allgemeinverfügung des Landkreises vom 25.11.21 und mehr im Hygienemerkblatt des KSB. Die wichtigsten Punkte lauten:
  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt. Bei mindestens 10qm/Person 2G.
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt. Bei mindestens 10qm/Person 2G.
  • Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • In den Weihnachtsferien findet kein Sportbetrieb statt.

Wichtig: Die 2Gplus- und 2G- Regelungen gelten auch für alle Übungsleitenden. Es gibt keine Ausnahmen!
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand


Update (19.11.21):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung
und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit von der Warnstufe möglich. Es gelten ab Samstag, den 27.11.21 für jeglichen Sport im Innenbereich (Sporthallen/Hallenbad) die 2Gplus-Regel (also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus jeweiligen Negativ-Test) sowie im Außenbereich ohne Nutzung von Duschen die 3G-Regel. Siehe Allgemeinverfügung des Landkreises vom 25.11.21 und Hygienemerkblatt des KSB. Die wichtigsten Punkte lauten:
  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt.
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel erlaubt.
  • Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G Regel erlaubt.


Übersicht der Regeln im Schaubild.

Wichtig: Die
2Gplus- und 3G- Regelungen gelten auch für alle Übungsleitenden. Es gibt keine Ausnahmen!
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand

Update (19.11.21):
Liebe Mitglieder und Sportfreunde,
nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit von der Inzidenz möglich. Es gelten zur Zeit 2G- und 3G-Regeln. In bestimmten Fällen besteht zudem eine Testpflicht. Siehe Allgemeinverfügung des Landkreises vom 18.11.21 und Hygienemerkblatt des KSB. Die wichtigsten Punkte lauten:
  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen mit Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G Regel erlaubt.
Wichtig: Für Übungsleitende gibt es bei der 2G und 3G Regelung keine Ausnahme!
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Bleibt gesund.
Eure VTB-Übungsleitungen, Trainer und der Vorstand


Update (10.09.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 24.08.21 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen
in Abhängigkeit von der Inzidenz möglich. In bestimmten Fällen besteht eine Testpflicht.
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Wir wünschen allen Gruppen einen erfolgreichen Start und viel Freude beim gemeinsamen Sport.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.

Update (06.06.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 31.05.21 (bis zum 24.06.21) und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb unter entsprechenden Hygienemaßnahmen
in Abhängigkeit von der Inzidenz möglich. In bestimmten Fällen besteht dann eine Testpflicht.
Die Regelungen für den Sportbetrieb sind im VTB-Hygiene-Konzept festgehalten, die alle Trainer, Übungsleitungen und Teilnehmende einzuhalten haben und vor der Teilnahme einmal schriftlich zu bestätigen haben.
Wir wünschen allen Gruppen einen erfolgreichen Start und viel Freude beim gemeinsamen Sport.
Interessierte nehmen bei Fragen bitte direkt Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Öffnungstermine für das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle werden noch bekannt gegeben.
In Schaubildern:
Inzidenz bis 35,   Inzidenz bis 50,   Inzidenz über 50

Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (18.05.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 08.05.21 (bis zum 30.05.21) und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb in Sportstätten unter strengen Hygienemaßnahmen weiter möglich.
Hinzu kommen leider in bestimmten Fällen die Testpflicht. Siehe auch Hygienemerkblatt (neu mit Änderungen) des Landkreises
vom 10.05.21 und Schaubild.
Im Rahmen des Individualsports (z. B. mit Fitness-Übungen ohne Geräte) waren bis April die Gruppen Handball, Tischtennis, Volleyball (Punkt), "Fit für mich" und Frauen-Gymnastik (donnerstags) gestartet. Aufgrund der neuen Verordnung können sich vorübergehend ab 14.05.21 Änderungen ergeben. Interessierte nehmen bei Fragen bitte Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.




Update (13.05.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 08.05.21 (bis zum 30.05.21) und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel
zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb in Sportstätten unter strengen Hygienemaßnahmen weiter möglich.
Hinzu kommen leider in bestimmten Fällen die Testpflicht. Siehe auch Hygienemerkblatt (neu) des Landkreises
vom 10.05.21.
Im Rahmen des Individualsports (z. B. mit Fitness-Übungen ohne Geräte) waren bis April die Gruppen Handball, Tischtennis, Volleyball (Punkt), "Fit für mich" und Frauen-Gymnastik (donnerstags) gestartet. Aufgrund der neuen Verordnung können sich vorübergehend ab 14.05.21 Änderungen ergeben. Interessierte nehmen bei Fragen bitte Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (15.03.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 06.03.21 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel
zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb in Sportstätten unter strengen Hygienemaßnahmen ab 01.03.21 möglich.
Siehe auch Hygienemerkblatt (neu) des Landkreises
vom 06.03.21 und Schaubild.
Im Rahmen des Individualsports (z. B. mit Fitness-Übungen ohne Geräte) starten die Gruppen Handball, Tischtennis, Volleyball (Punkt), "Fit für mich" und Frauen-Gymnastik (donnerstags) in der Woche KW 9 . Interessierte nehmen bitte Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (02.03.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 12.02.21 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel
zur Bekämpfung der Coronapandemie ist der Sportbetrieb in Sportstätten unter strengen Hygienemaßnahmen ab 01.03.2021 möglich.
Siehe auch Hygienemerkblatt des Landkreises
vom 12.02.21.
Im Rahmen des Individualsports (z. B. mit Fitness-Übungen ohne Geräte) starten die Gruppen Handball, Tischtennis, Volleyball (Punkt),
"Fit für mich" und Frauen-Gymnastik (donnerstags) in der Woche KW 9 . Interessierte nehmen bitte Kontakt zu den entsprechenden Übungsleitungen auf.
Das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.

Update (14.02.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 12.02.21 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel
zur Bekämpfung der Coronapandemie sind bis auf Weiteres (vorläufig 07.03.2021) Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, alle Sportanlagen für den Vereinssport gesperrt und sämtliche Sportangebote eingestellt. Dies gilt für alle Abteilungen.
Auch das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle sind ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.

Update (31.01.21):
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 22.01.21 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie sind bis auf Weiteres (vorläufig 14.02.2021) Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, alle Sportanlagen für den Vereinssport gesperrt und sämtliche Sportangebote eingestellt. Dies gilt für alle Abteilungen.
Auch das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle sind ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (06.01.21)
Nach den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 08.01.21 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie sind bis auf Weiteres (vorläufig 31.01.2021) Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, alle Sportanlagen für den Vereinssport gesperrt und sämtliche Sportangebote eingestellt. Dies gilt für alle Abteilungen.
Auch das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle sind ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.

Update (31.10.20):

Nach Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 02.11.20 und durch den Landkreis Friesland sowie der Stadt Varel zur Bekämpfung der Coronapandemie sind ab Montag, den 2. November, bis auf Weiteres Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, alle Sportanlagen für den Vereinssport gesperrt und sämtliche Sportangebote eingestellt. Dies gilt für alle Abteilungen.
Auch das Hallenbad Varel sowie die VTB-Geschäftsstelle bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Mi
t sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (28.08.20):
Nach Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 31.07.20 hat die Sportausübung kontaktlos und mit mindestens 2 m Abstand zu erfolgen. Abweichend davon ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Damit ist fast jeder Sport jetzt wieder möglich.
Damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann, ist absolute Voraussetzung für den Sportbetrieb in allen Gruppen die Dokumentationspflicht sowie die Einhaltung des VTB-Hygienekonzeptes.
Zudem ist für den Sportbetrieb in Hallen das Hygiene-Merkblatt mit Grundsätzen und Regeln und ein Vordruck zur notwendigen Erfassung der Teilnehmer-Daten zu berücksichtigen, welche von der Stadt Varel und des LK Fri in Zusammenarbeit mit dem KSB herausgegeben wurden, bis auf Weiteres gelten und ebenfalls von allen Nutzern (Trainer / Übungsleitungen und Teilnehmende) umzusetzen und einzuhalten sind.
Darüber hinaus sind die 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen (nach der Version vom 28. April 2020) und die sportartspezifischen Übergangs-Regelungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Basierend auf diesen Vorgaben muss ggf. das VTB-Hygienekonzept von jeder Sportgruppe angepasst bzw. ergänzt, vorgelegt und genehmigt werden. Nach Genehmigung des Konzeptes informiert der Trainer/die Übungsleitung die Mitglieder der Gruppe über den Termin der Aufnahme des Sportbetriebs.
Dies gilt für alle Abteilungen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.

Update (10.07.20):
Nach Vorgaben der Nds. Verordnung mit Gültigkeit ab 06.07.20 hat die Sportausübung kontaktlos und mit mindestens 2 m Abstand zu erfolgen. Abweichend davon ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. Damit ist fast jeder Sport jetzt wieder möglich.
Damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann, ist absolute Voraussetzung für den Sportbetrieb in allen Gruppen die Dokumentationspflicht sowie die Einhaltung des VTB-Hygienekonzeptes.
Zudem ist für den Sportbetrieb in Hallen das Hygiene-Merkblatt mit Grundsätzen und Regeln und ein Vordruck zur notwendigen Erfassung der Teilnehmer-Daten zu berücksichtigen, welche von der Stadt Varel und des LK Fri in Zusammenarbeit mit dem KSB herausgegeben wurden, bis auf Weiteres gelten und ebenfalls von allen Nutzern (Trainer / Übungsleitungen und Teilnehmende) umzusetzen und einzuhalten sind.
Darüber hinaus sind die 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen (nach der Version vom 28. April 2020) und die sportartspezifischen Übergangs-Regelungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Basierend auf diesen Vorgaben muss ggf. das VTB-Hygienekonzept von jeder Sportgruppe angepasst bzw. ergänzt, vorgelegt und genehmigt werden. Nach Genehmigung des Konzeptes informiert der Trainer/die Übungsleitung die Mitglieder der Gruppe über den Termin der Aufnahme des Sportbetriebs.
Dies gilt für alle Abteilungen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (10.06.20):

Nach Vorgaben der Nds. Verordnung vom 05.06.20 dürfen "zur körperlichen und sportlichen Betätigung im Freien Gruppen zusammenkommen, wenn diese durch eine Trainerin oder einen Trainer angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen teilnehmenden Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird". Damit ist grundsätzlich Sport nun wieder möglich. Erforderlich ist jedoch für jede Sportgruppe die Vorlage eines Hygienekonzeptes, welches mindestens folgende Inhalte umfasst: VTB-Hygienekonzept.
Für den Sportbetrieb in Hallen wurde des Weiteren ein ausführliches Hygiene-Merkblatt mit Grundsätzen und Regeln und ein Vordruck zur notwendigen Erfassung der Teilnehmer-Daten von der Stadt Varel und des LK Fri in Zusammenarbeit mit dem KSB herausgegeben, welche ebenfalls von allen Nutzern (Übungsleitungen und Teilnehmende) umzusetzen und einzuhalten sind. Zudem sind die 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen (nach der Version vom 28. April 2020) und die sportartspezifischen Übergangs-Regelungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Basierend auf diesen Vorgaben muss ggf. das VTB-Hygienekonzept von jeder Sportgruppe angepasst bzw. ergänzt, vorgelegt und genehmigt werden. Nach Genehmigung des Konzeptes informiert der Trainer/die Übungsleitung die Mitglieder der Gruppe
über den Termin der Aufnahme des Sportbetriebs.
Dies gilt für alle Abteilungen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (02.06.20):
Nach Vorgaben der Nds. Verordnung vom 22.5.20 ist Sport in Hallen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder möglich, ab 8.6.20 auch im Kreis Friesland. Dazu wurde ein ausführliches Hygiene-Merkblatt mit Grundsätzen und Regeln und ein Vordruck zur Erfassung der Teilnehmer-Daten von der Stadt Varel und des LK Fri in Zusammenarbeit mit dem KSB herausgegeben, welche von allen Nutzern (Übungsleitungen und Teilnehmende) umzusetzen und einzuhalten sind. Zudem sind weiter die 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen (nach der Version vom 28. April 2020) und die sportartspezifischen Übergangs-Regelungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Basierend auf diesen Vorgaben müssen Hygienekonzepte von jeder Sportgruppe vorliegen, die zur Zeit erstellt werden und von allen Trainern und Sportlern und Sportlerinnen ebenfalls einzuhalten sind.

Dies gilt für alle Abteilungen.
Mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.


Update (18.05.20):
Sport im Freien (in Sportstätten, z. B. Stadion, und außerhalb von Sportanlagen) ist eingeschränkt wieder möglich. Dabei sind die Nds-Verordnung-zur-Bekaempfung-der-Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020, die 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen (nach der Version vom 28. April 2020) und
die sportartspezifischen Übergangs-Regelungen der Fachverbände zu berücksichtigen. Basierend auf diesen Vorgaben müssen Hygienekonzepte vorliegen, die zur Zeit erstellt werden und von allen Trainern und Sportlern und Sportlerinnen einzuhalten sind.

Dies gilt für alle Abteilungen.
Geschlossen bleiben weiterhin sämtliche Sporthallen
bis (vorläufig) einschließlich 26. August 2020.
M
it sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.

Update (18.04.20):
Aufgrund der andauernden Situation rund um den Corona-Virus (Sars-CoV-2 - Covid-19) und aller behördlichen Vorgaben inkl. der vom Landkreis und von der Stadt bzgl. Sperrung aller Sportanlagen müssen wir leider jeden
Wettkampf-, Spiel-  und Trainingsbetrieb über den 19.04.20 hinaus bis (vorläufig) einschließlich 26. August 2020 beim Vareler Turnerbund vollständig aussetzen, um die Ansteckungswahrscheinlichkeit einzudämmen.
Dies gilt für alle Abteilungen.
Wir hoffen, dass die Zeit eher vorüber ist, und freuen uns jetzt schon auf ein Wiedersehen mit Euch. Wer mag, probiert mal ein Sportangebot für zu Hause. Siehe oben.
Bleibt gesund, mit sportlichen Grüßen.
Der Vorstand.





Veröffentlicht am:
20:48:37 02.03.2023 von M. Webersinke

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